Endausbau Volkspark

29.09.2017

Im Neubaugebiet „Wohnen am Volkspark“ ist der Erschließungs-Endausbau auszuführen. Hierfür ist die asphaltierte Baustraße abzutragen und Mischverkehrs-, Park- und Gehwegflächen auf dem vorhandenen Straßenunterbau in Pflasterbauweise herzustellen. Darüber hinaus ist die Straßenbeleuchtung aufzustellen und die Straßenentwässerung als Oberflächensystem aus Birco-Rinnen mit Einleitung über zwei Kanalstränge in ein neu anzulegendes Versickerungsbecken anzulegen.

Die Hauptmassen sind:

- ca. 4.800 m² bituminöse Baustraße abfräsen

- ca. 850 m² größtenteils ungebundene Oberflächenbefestigung inkl. Unterbau aufnehmen

- ca. 2.800 m Randeinfassungen setzen

- ca. 7.300 m² Pflasterfläche herstellen

- 9 Plateau-Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung herstellen (Krefelder Kissen)

- 22 Pflanzbeete anlegen (ohne Bepflanzung)

- ca. 69 Entwässerungsrinnen und 2 Liniensinkkästen verlegen

- 7 provisorische Straßenlaternen entfernen und 40 neue Straßenlaternen setzen

- ca. 4.000 m² Baufeld räumen und ca. 2.000 m² Versickerungsmulde anlegen

- ca. 55 m Kanal DN 300 verlegen (t = bis ca. 1,3 m) und 2 Absetzschächte DN 1000 setzen (Einleitung in Versickerungsmulde)

Nachweise Qualifikation

Bieter müssen mit Angebotsabgabe die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Darüber hinaus ist die Gütesicherung der Ausführung während der Bauleistung nachzuweisen. Dies gilt ebenfalls für eventuell eingesetzte Nachunternehmer der Bieters, die ebenfalls bei Angebotsabgabe benannt werden müssen.

Elektroarbeiten:
Elektroarbeiten dürfen nur von qualifizierten Elektrofachkräften ausgeführt werden. Ein entsprechender Nachweis der Qualifikation ist mit Angebotsabgabe einzureichen.

Kanalbau:
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind für die nachstehend angegebene(n) Beurteilungsgruppe(n) zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:

AK 3 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.

Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen bei Angebotsabgabe durch einen Prüfbericht entsprechend Güte und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 "Erstprüfung" für die geforderte(n) Beurteilungs-gruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur RAL-Gütesicherung GZ 961 entsprechend Ab-schnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit Angebotsabgabe nach Zuschlagserteilung zeitgleich mit der jeweiligen Meldung der Baustellen an den Güteschutz Kanalbau auch den Auftraggeber über die Abgabe der Meldung der Baustelle zu unterrichten (Kopie an den Auftraggeber).

Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich der Auftragnehmer, alle Eigenüberwachungsunterlagen, Firmen- und Baustellenbesuchsberichte des Güteschutzes Kanalbau dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.

Vertragsstrafen

Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Vertragsfrist oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
0,2 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

TVgG NRW

Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) vorzulegen. Derjenige Bieter dem der Zuschlag erteilt werden soll, hat zusätzlich die Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie TVgG NRW einzureichen. Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.