Endausbau Moerser Straße West

14.10.2020

Das Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Kamp-Lintfort plant, in mehreren Abschnitten, den Endausbau des Baugebiet Moerser Straße West 2. und 3. BA unter Aufrechterhaltung des Anlieger-, Baustellen und Lieferverkehrs.

Die Hauptmassen sind:

  • ca. 6700 m² bit. Baustraße abfräsen
  • ca. 4300 m Randeinfassungen setzen
  • ca. 1000 m² Asphaltflächen herstellen
  • ca. 11800 m² Pflasterfläche herstellen
  • 55 Pflanzbeete anlegen (ohne Bepflanzung)
  • ca. 1800 m Entwässerungsrinnen NW100-400, einschließlich 15 Sonderelemente und 10 Übergänge, verlegen.
  • 5 provisorische Straßenlaternen entfernen und 67 neue Straßenlaternen setzen
  • ca. 1.200 m² Baufeld räumen und ca. 850 m² Versickerungsmulde anlegen
  • ca. 11 m Kanal DN 300 verlegen (t = bis ca. 1,5 m) und 1 Absetzschacht DN 1500 setzen (Einleitung in Versickerungsmulde)
Nachweise zur Eignung:
  • Auf Verlangen hat der Bieter einen Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen. Zur Bestätigung können vorgelegt werden: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
  • Nachweis einer entsprechenden Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssummen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden)
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
  • Unternehmen ausgeführten Aufträgen (zum Beispiel durch Bestätigung durch einen Steuerberater)
  • Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (zum Beispiel durch Bestätigung durch einen Steuerberater)
  • Der Bieter hat auf Verlangen eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, die entsprechende Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers.
  • Der Bieter hat auf Verlangen eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
  • Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Auf Verlangen hat der Bieter drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
  • Angaben zu Arbeitskräften: Auf Verlangen hat der Bieter die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
  • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.

Die oben beschriebenen Eignungskriterien können durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt.

Weitere Nachweise zur Eignung:

Bieter müssen mit Angebotsabgabe die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Darüber hinaus ist die Gütesicherung der Ausführung während der Bauleistung nachzuweisen. Dies gilt ebenfalls für eventuell eingesetzte Nachunternehmer des Bieters, die ebenfalls bei Angebotsabgabe benannt werden müssen.

Verantwortlicher für Sicherungsarbeiten:
Ab dem 01. Januar 2001 ist die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)“ zur Auftragserteilung nachzuweisen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualitätsnachweis anerkannt.