Die Stadt Kamp-Lintfort sucht (Jugend-)Schöffen

05.02.2018

Frauen und Männer von 25 bis 69 Jahren

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Jugendschöffen - Strafsachen gegen Jugendliche - und Schöffen - Strafsachen gegen Erwachsene - für die Amtszeit 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden Kamp-Lintforter Frauen und Männer, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen wollen. Der Rat der Stadt schlägt Kandidaten für die Wahl der Schöffen beim Amtsgericht vor. Für die Jugendschöffen übernimmt dies der Jugendhilfeausschuss. Gesucht werden für beide Verfahren Bewerberinnen und Bewerber, die in Kamp-Lintfort wohnen und am 01. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilten können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen bzw. Kindern und Jugendlichen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unvoreingenommenheit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die bereits zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie u. a. Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete oder Religionsdiener, sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Ein Formular zur Bewerbung sowie nähere Informationen zur Schöffenwahl 2018 kann unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

In Strafsachen gegen Erwachsene bewerben Sie sich beim Ordnungsamt:

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen bis zum 15. März 2018 bei der Stadt Kamp-Lintfort, Fachbereich Ordnungsamt, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort. Für Fragen steht Helmut Haß, Ordnungsamt, unter der Telefonnummer 02842 912-218 zur Verfügung.

In Strafsachen gegen Jugendliche bewerben Sie sich beim Amt für Schule, Jugend und Sport:

Interessenten übersenden ihre vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen bis zum 13.04.2018 an das Amt für Schule, Jugend und Sport, Stichwort „Jugendschöffenwahl 2018“, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort. Fragen können an Lydia Kiriakidou, Amtsleiterin für Schule, Jugend und Sport, unter der Telefonnummer 02842 912-274 gerichtet werden.