Besuch des Rathauses nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung
22.12.2020
Aufgrund des wieder erhöhten Infektionsrisikos bittet die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger dringend, Anliegen vorzugsweise in kontaktloser Form vorzutragen. In einem telefonischen Erstgespräch kann oftmals bereits geklärt werden, ob ein Rathausbesuch überhaupt notwendig ist oder ob sich die Anliegen alternativ online oder schriftlich und damit auch zeitsparend und ohne Wartezeiten erledigen lassen.
Zwecks Vereinbarung unausweichlicher Termine kann beim Bürgerbüro und beim Sozialamt neben der telefonischen Kontaktaufnahme die Terminanfrage online genutzt werden.
Beim Besuch des Rathauses wird auf das Einhalten der Hygienestandards und Abstandsgebote großen Wert gelegt: Das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung ist verpflichtend.