Aldi auf der Franzstraße unzulässig – REWE in der Altsiedlung soll im nächsten Jahr kommen

27.04.2018

Stadt Kamp-Lintfort auch in der Berufungsinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich

Ebenso wie bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster den Bau einer großen Aldi-Filiale an der Franzstraße, auf dem ehemaligen Holstein Gelände, für unzulässig erklärt. Der beabsichtigte Bau widerspricht dem Planungsrecht und passt nach Auffassung des Gerichts nicht an diese Stelle. Da die Rechtslage eindeutig ist, hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen kann Aldi noch Beschwerde einlegen.

Planungschefin Monika Fraling zeigt sich froh über die Entscheidung: „Der Rat hat schon vor Jahren anlässlich der Bebauung des Volksparks einen zweiten Bauabschnitt zur Wohnbebauung auf dem ehemaligen Holstein Gelände vorgesehen. Das können wir jetzt umsetzen.“ Darüber hinaus hat die Stadt Kamp-Lintfort schon vor vielen Jahren entschieden, dass sie keinen Wildwuchs von Discountern an beliebigen Stellen will, sondern eine planvolle und bedarfsgerechte Nahversorgung.

Auch Bürgermeister Prof. Dr. Landscheidt hat dazu eine klare Meinung: „Es ist sehr bedauerlich, dass man dem scheinbar unstillbaren Expansionshunger mancher Discounter nur mit gerichtlicher Hilfe Grenzen setzen kann. Rat und Verwaltung investieren sehr viel Zeit und professionellen Sachverstand in eine möglichst geordnete Stadtplanung dort, wo es möglich ist. Diesem Zweck dient auch das Nahversorgungskonzept der Stadt, das regelmäßig gutachterlich auf den Prüfstand gestellt wird. Es sieht einen dringenden Bedarf für eine Nahversorgung in der Altsiedlung vor, nicht aber an der Franzstraße.“

Aus diesem Grunde habe sich die Stadt Kamp-Lintfort mit einem breiten Votum des Rates und einer Bürgerbefragung für einen REWE-Markt im Herzen der Altsiedlung entschieden. „Dieser Plan wird mit Nachdruck verfolgt und soll möglichst im nächsten Jahr umgesetzt werden,“ so Landscheidt.