Abbruch Bunte Riesen Wilhelmstraße 28

17.07.2019

LOS 1 - Schadstoffsanierung

1. Leistungsumfang

Die Stadt Kamp-Lintfort plant im Rahmen einer Revitalisierung des Grundstücks den vollständigen Rückbau der unmittelbar im Stadtzentrum gelegenen, Wohnbauimmobilie der Wilhelmstraße 28 in 47475 Kamp-Lintfort.

Die Anträge zur Erteilung der Anzeige der Beseitigung von Anlagen wurden durch den Fachplaner im Auftrag der Stadt Kamp-Lintfort bei der zuständigen Fachbehörde eingereicht.

Ziel der Schadstoffsanierung ist die Vorbereitung der Gebäude vor dem Rückbau. Im Anschluss an die Schadstoffsanierung und den Rückbau erfolgt die Baufeldfreimachung inkl. Tiefenenttrümmerung, Entsiegelung und eine Verfüllung der Kellergruben.

Die vom AN auszuführenden Leistungen umfassen folgende Maßnahmen:

  • Einholung der für die Schadstoffsanierung erforderlichen verkehrsrechtlichen Erlaubnis und Herstellen der entsprechenden Sicherungseinrichtungen im benachbarten bzw. öffentlichen Bereich (Zäune, Baken, Schilder, usw.)
  • Sicherung / Änderung der Öffentlichen Verkehrsflächen Gehwege / Rathausplatz
  • Entrümpelung
  • Entkernung
  • Schadstoffsanierung der Gebäude
  • Entsorgung aller Abfälle, die bei den o.g. Maßnahmen anfallen

2. Gebäude- und Freiflächenbestand

2.1 Wohngebäude Wilhelmstraße 28

Das Gebäude der Wilhelmstraße 28 wurde zu Beginn der 1970er Jahre errichtet. Es wurde in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken und Beton-Streifenfundamenten erbaut.

Das Gebäude ist vollständig unterkellert. Im Erdgeschoss des Wohngebäudes befindet sich eine Geschäftszeile mit einer Grundfläche von 450 m².

Das Gebäude der Wilhelmstraße 28 erstreckt sich vom KG bis zum 7. OG über 9 Stockwerke.

Insgesamt ergibt sich für das Gebäude der Wilhelmstraße 28 eine Grundfläche (gesamt) von ca. 450 m² und ein Bruttorauminhalt von ca. 12.500 m³.

Besonderheiten: Das angrenzende Gebäude der Kamperdickstraße 20 bleibt erhalten.

2.2 Freiflächen um die Wohngebäude

Die Oberflächenflächenbefestigungen (Park- und Fahrflächen, Zuwegungen) zu und unmittelbar um die Gebäude bestehen überwiegend aus Asphaltversiegelungen sowie Verbundsteinpflaster. Vereinzelt sind Grünanlagen (Rasenflächen, Baumbepflanzung, Begrünung) vorhanden.

Die Zufahrt zu dem Gebäude Wilhelmstraße 28 erfolgt ausschließlich über die Wilhelmstraße. Die südliche Bearbeitungsgrenze verläuft entlang des Gebäudes der Kamperdickstraße 20. Die östliche Bearbeitungsgrenze verläuft entlang einer Grünfläche, angrenzend an das ehem. Parkhaus der Bunten Riesen. Die nördliche Bearbeitungsgrenze bildet die Wilhelmstraße. Die westliche Bearbeitungsgrenze bildet die beginnende Fußgängerzone in der Kamperdickstraße.

3. Ausführungszeitraum

Der Beginn der Arbeiten zur Schadstoffsanierung des Wohngebäudes Wilhelmstraße 28 ist Anfang September 2019. Ende der Schadstoffsanierung ist Mitte Januar 2020.

4. Schadstoffsanierung

Umfang und Ablauf der Sanierungsarbeiten

Gem. Schadstoffkataster und Rückbau- und Entsorgungskonzept (siehe Anlage 1) müssen u.a. folgende Gefahrstoffe, Baustoffe bzw. Bauteile aufgrund ihres Gefahrenpotentials oder erhöhten Schadstoffgehaltes getrennt von der restlichen Bausubstanz ausgebaut und separat entsorgt werden:

  • Asbest fest gebunden
  • Asbest, schwach gebunden und mit uneinheitlicher Dichte zwischen 0,9 - 1,2, geringem Asbestgehalt (< 1,0 %) und ungünstigem Verstaubungsverhalten:
  • Sonstige Asbestprodukte (mit uneinheitlicher Dichte zwischen 0,9 - 1,4, geringem Asbestgehalt (< 1,0 %) und ungünstigem Verstaubungsverhalten):
  • Künstliche Mineralfasern (KMF, WHO-Fasern und KI = 30 Kategorie 2):
  • Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK- Gehalte < 25 mg/kg)
  • Sonstige Schadstoffe und Bauteile

LOS 2 – Rückbau des Gebäudes

1. Leistungsumfang

Zurückgebaut wird das gesamte Gebäude inklusive der Bodenplatte und der Fundamente.

Die mineralische Bausubstanz (Wände, Decken etc.) besteht nahezu vollständig aus Beton, bewehrt. Die Deckenelemente sind überwiegend aus bewehrten Fertigbetonteilen ausgeführt. Die Innenwände aus Porenbeton sind bereits ausgebaut. Die Porenbeton-Außenwände sind ebenfalls rückgebaut.

Die Abbruchanzeige mit Datum vom 28.05.2019 wurde beim Bauordnungsamt eingereicht (siehe Anlage).

Nach Abschluss der Arbeiten zur Schadstoffsanierung erfolgt eine gebäudebezogene Abnahme der Leistungen und die Übergabe der schadstoffsanierten Gebäude an den Bauherrn bzw. an den AN Rückbau.

Eine Ortsbegehung (Außenflächen und in den Gebäuden) wird als Kalkulationsgrundlage empfohlen. Mehrkosten aufgrund mangelnder Ortskenntnis werden vom AG nicht akzeptiert.

2. Ausführungszeitraum

Der Beginn zum Rückbau der Gebäude ist Mitte Januar 2020. Fertigstellungstermin des Rückbaus inkl. Verfüllung der Kellergruben ist Anfang April 2020.

3. Schadstoffsanierung (bauseits) bzw. Los 1

Die Schadstoffsanierung wird vor dem Rückbau abgeschlossen.

Das Gebäude der Wilhelmstraße 28 wird saniert und schadstofffrei übergeben.

Der Sanierungsumfang ist dem Rückbau- und Entsorgungskonzept zu entnehmen. Übergeordnet wurden Bauteile aus Asbest und KMF saniert.

4. Vorgaben für den Rückbau

Die Vorgaben für den Rückbau, die Rückbauabfolge und die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen (Demontage-/Rückbaustufen) sind dem Rückbaukonzept (siehe Anlage 1) zu entnehmen

Zusätzlich sind die Vorgaben gem. Rückbau- und Entsorgungskonzept (siehe Anlage 1) zu beachten. Vor Beginn des Abbruchs werden die primär, sekundär sowie nutzungsbedingt verunreinigten Baustoffe ausgebaut.

Vor dem Abbruch der Gebäude müssen alle nichtmineralischen Bauteile mit Ausnahme von Bauteilen aus Metall ausgebaut (in der Regel händisch) und aus dem Gebäude befördert werden. Bauteile aus Metall sind auf Grund ihrer Konsistenz problemlos und können während des Abbruchs maschinell aussortiert werden.

5. Boden

5.1 Bodenausbau

Für den Ausbau von Boden (z.B. Tragschichten unter Versiegelungen) gelten grundsätzlich die Vorgaben gem. Rückbaukonzept (siehe Anlage 1). Mit dem Ausbau darf erst begonnen werden, wenn die Freigabe dafür durch die Bauleitung erteilt und die Oberfläche gemeinsam begangen wurde.

5.2 Bodeneinbau

Im Rahmen der Verfüllung der Kellergruben sind folgende Bereiche mit unbelastetem Bodenmaterial / Kies zu verfüllen und lagenweise zu verdichten:

  • Gruben der Kellergeschosse
  • Gräben durch den Rückbau von erdverlegten Leitungstrassen
  • Gruben durch den Ausbau von Schächten
  • Gruben durch den Ausbau von Fundamenten
Vertragsstrafen:

Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Vertragsfrist oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

Nachweise zur Eignung:
  • Auf Verlangen hat der Bieter einen Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Zur Bestätigung können vorgelegt werden: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
  • Nachweis einer entsprechenden Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssummen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden)
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (zum Beispiel durch Bestätigung durch einen Steuerberater)
  • Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (zum Beispiel durch Bestätigung durch einen Steuerberater)
  • Der Bieter hat auf Verlangen eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, die entsprechende Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers.
  • Der Bieter hat auf Verlangen eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
  • Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Auf Verlangen hat der Bieter drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
  • Angaben zu Arbeitskräften: Auf Verlangen hat der Bieter die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.

Die oben beschriebenen Eignungskriterien können durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt.

Weitere Nachweise zur Eignung:

1. Entkernungs-, Schadstoffsanierungs- und Entsorgungsleistungen Gebäude Wilhelmstraße 28, Kamp-Lintfort

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit weist der Bewerber mit der Abgabe folgender Eigenerklärungen nach:
  • Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei Jahre mit vergleichbaren Leistungen von mindestens 1,5 Mio. EUR
  • Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und Sach-/Vermögensschäden
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Asbest mit einer Deckungssumme von 1 Mio EUR
  • Nachweis der projektbezogenen Verfügbarkeit von > 20 Mitarbeitern für die auszuführenden Leistungen zur Schadstoffsanierung
  • Nachweis der technischen Ausstattung für die Schadstoffsanierung (Einschl. Angabe der Anzahl der H-Sauger, Anzahl der Unterdruckgeräte und Personen-/Materialschleusen, Anzahl der Schleif- und Fräsmaschinen mit Direktabsaugung)
  • Nachweis über die Anzahl der Mitarbeiter mit Sachkunde gem. TRGS 519

Fachliche Leistungsfähigkeit

Mit dem Angebot sind zum Beleg der fachlichen Leistungsfähigkeit gem. VOB/A § 6a (3) folgende Referenzen zum Nachweis der besonderen Fachkunde vorzulegen:

  • Nachweis über die fachliche Qualifikation des Projektleiters (mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Schadstoffsanierung und Nachweis von Sachkunde gemäß TRGS 519, TRGS 512 sowie TRGS 524)
  • Nachweis über die fachliche Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters (mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Schadstoffsanierung und Nachweis von Sachkunde gemäß TRGS 519, TRGS 521 sowie TRGS 524 sowie DGUV-Regel 101-004)
  • Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren für das Entfernen/Sanieren asbesthaltiger Putze/Spachtelmassen auf Wänden mittels staubarmer Verfahren mit einer Fläche von > 2.500 m2 einschließlich Angabe der eingesetzten Geräte und Verfahrensweisen
  • Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren für das Entfernen/Sanieren asbesthaltiger Bodenbeläge mittels staubarmer Verfahren mit einer Fläche > 1.800 m² einschließlich Angabe der eingesetzten Geräte und Verfahrensweisen
  • Mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren für das Entfernen/Sanieren asbesthaltiger Faserzementplatten an Außenfassaden (Gebäudehöhe mindestens 50 m Höhe) mit einer Fläche > 1.900 m2 einschließlich Angabe der eingesetzten Geräte und Verfahrensweisen
  • Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren für das Entfernen/Sanieren asbesthaltiger Deckenputze/Spachtelmassen unterhalb von Geschossdecken mittels staubarmer Verfahren mit einer Fläche > 2.200 m2 einschließlich Angabe der eingesetzten Geräte und Verfahrensweisen

2. Demontage-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen Gebäude Wilhelmstraße 28, Kamp-Lintfort

 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit weist der Bewerber mit der Abgabe folgender Eigenerklärungen nach:

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei Jahre mit vergleichbaren Leistungen von mindestens 1,5 Mio. EUR
  • Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sach-/Vermögensschäden
  • Nachweis der technischen Ausstattung für die Demontage der Hochhäuser mit einer Höhe von 55 m (Einschl. Angabe der Anzahl an Longfrontauslegern, Ausrüstung für Sägeschnitte etc.)

Fachliche Leistungsfähigkeit

Mit dem Angebot sind zum Beleg der fachlichen Leistungsfähigkeit gem. VOB/A § 6a (3) folgende Referenzen zum Nachweis der besonderen Fachkunde vorzulegen:

  • RAL Gütezeichen: Güteklasse HA 3
  • Nachweis über die fachliche Qualifikation des Projektleiters Rückbau (mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Rückbau) und Rückbau mittels Demontage (Sägeschnitte)
  • Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren für den Abbruch von Hochhäusern mit teilweiser Demontage von ganzen Geschossen im Sägeschneidverfahren und Auskranen (z.B. Turmdrehkran) mit einer Gebäudehöhe > 25 m
  • Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren für den Abbruch von Hochhäusern in innerstädtischer Lage Gebäudehöhe > 25 m
  • Mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren für den innerstädtischen Rückbau von Gebäuden mit einem umbauten Raum von > 12.500 m³, unmittelbar angrenzend an Bestandsgebäuden in Innenstadtlage und mit Personenverkehr im Nahbereich.
  • Die einzureichenden Nachweise können auch von unterschiedlichen Firmen einschließlich einer Verpflichtung der für die Umsetzung eingesetzten Nachunternehmer eingereicht werden.