Abbruch "Alte VHS"

29.05.2017

Schadstoffsanierung und Abbruch der „Alten VHS“, Friedrich-Heinrich-Allee 25  in 47475 Kamp-Lintfort

  • Titel 1.0           Vorbereitende Arbeiten (Rückbauphase 0)             
  • Titel 2.0           Baustelleneinrichtung und -räumung

(Rückbauphasen I und VI)                                       

  • Titel 3.0           Arbeitsschutz                                                            
  • Titel 4.0           Entkernungsarbeiten (Rückbauphase II)                 
  • Titel 5.0           Schadstoffsanierung (Rückbauphase III)                
  • Titel 6.0           Rückbauarbeiten (Rückbauphase IV)                     
  • Titel 7.0           Tiefbauarbeiten (Rückbauphase V)                         
  • Titel 8.0           Verwertung/Entsorgung mit Transport                     
  • Titel 9.0           Arbeiten auf Nachweis         

1. Objektbeschreibung

Bei dem Rückbauobjekt handelt es sich um einen eingeschossigen, nicht unterkel­lerten Schulpavillon in Fertigteilbauweise mit Stahlrahmenkonstruktionen und Flach­dach, später ergänzt durch ein Satteldach. Das Objekt steht auf dem Schulhof der Janosz-Korczak-Schule und damit in einem sensiblen Umfeld: der Standort grenzt im Westen an Wohnbebauung, im Süden an ein Oberflächengewässer, an­sonsten an Schulgelände. Zu erreichen ist das Objekt nur über den Schulhof.

-     Bodenplatte und Streifenfundamente bestehen aus Stahlbeton, die oberirdische Bausubstanz ist in Stahlrahmenbauweise mit Fertigteilen errichtet.

-     Außenwände be­stehen raumseitig aus Hartholzfaserplatten, denen außen Asbestzementplatten vor­gesetzt sind, dazwischen Mineralwolldämmung.

-     Innenwände bestehen aus Hart­holzfaser mit Mineralwolldämmung in Gefachen.

-     Lokal sind Gipskartonwände (dop­pelt) – ebenfalls mit Mineralwolle – vorhanden.

-     Das ehem. Flachdach ist mit Dich­tungsbahnen eingedeckt, das später installierte Satteldach besteht aus Schweden­stahl auf Dachstuhlkonstruktion.

-     Die Decken sind mit Weichholzfaserplatten abge­hängt, darüber Mineralwolle.

-     Die Fußböden bestehen aus Hartholzfaserplatten über einer Weichfaserdämmung auf Betonplatte,

-     der Fußbodenbelag überwiegend aus mipolam; lokal sind Laminat, Nadelfilzteppich oder Kunststoff-Noppenbelag aufge­bracht.

2. Wesentliche Leistungsmerkmale

-     Rückbau ober- und unterirdischer Bausubstanz

-     Schadstoffsanierung (Asbestzementplatten, Mineralwolledämmungen)

-     Mineralwolle ca. 3 to

-     Asbestzement ca. 4 to

-     Holz (Dachkonstruktionen, Türen, Fensterrahmen (A IV)) ca. 35 to

-     Holz (Hartholzfaserplatten (A IV)) ca. 30 to 

-     Beton/Stahlbeton (Bodenplatten, Fundamente) ca. 200 to

-     Eisen/Stahl (Rahmenkonstruktionen) ca. 30 to

-     Ausbau eines leeren 10 cbm-HEL-Erdtanks (TÜV-abgenommen)

3. Vom Bieter vorzulegende Nachweise

Eignungsnachweise nach VOB/A 2016 § 6a (3): zur Prüfung der Fachkunde sind weitere folgende Nachweise zwingend vorzulegen:

-     Nachweis gem. TRGS 521

-     Nachweis gem. TRGS 519

-     Nachweis gem. BGR 128/TRGS 524

TVgG NRW

Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) vorzulegen. Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.

Vertragsstrafen:

Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
0,2 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.