Abbruch "Alte VHS"
29.05.2017
Schadstoffsanierung und Abbruch der „Alten VHS“, Friedrich-Heinrich-Allee 25 in 47475 Kamp-Lintfort
- Titel 1.0 Vorbereitende Arbeiten (Rückbauphase 0)
- Titel 2.0 Baustelleneinrichtung und -räumung
(Rückbauphasen I und VI)
- Titel 3.0 Arbeitsschutz
- Titel 4.0 Entkernungsarbeiten (Rückbauphase II)
- Titel 5.0 Schadstoffsanierung (Rückbauphase III)
- Titel 6.0 Rückbauarbeiten (Rückbauphase IV)
- Titel 7.0 Tiefbauarbeiten (Rückbauphase V)
- Titel 8.0 Verwertung/Entsorgung mit Transport
- Titel 9.0 Arbeiten auf Nachweis
1. Objektbeschreibung
Bei dem Rückbauobjekt handelt es sich um einen eingeschossigen, nicht unterkellerten Schulpavillon in Fertigteilbauweise mit Stahlrahmenkonstruktionen und Flachdach, später ergänzt durch ein Satteldach. Das Objekt steht auf dem Schulhof der Janosz-Korczak-Schule und damit in einem sensiblen Umfeld: der Standort grenzt im Westen an Wohnbebauung, im Süden an ein Oberflächengewässer, ansonsten an Schulgelände. Zu erreichen ist das Objekt nur über den Schulhof.
- Bodenplatte und Streifenfundamente bestehen aus Stahlbeton, die oberirdische Bausubstanz ist in Stahlrahmenbauweise mit Fertigteilen errichtet.
- Außenwände bestehen raumseitig aus Hartholzfaserplatten, denen außen Asbestzementplatten vorgesetzt sind, dazwischen Mineralwolldämmung.
- Innenwände bestehen aus Hartholzfaser mit Mineralwolldämmung in Gefachen.
- Lokal sind Gipskartonwände (doppelt) – ebenfalls mit Mineralwolle – vorhanden.
- Das ehem. Flachdach ist mit Dichtungsbahnen eingedeckt, das später installierte Satteldach besteht aus Schwedenstahl auf Dachstuhlkonstruktion.
- Die Decken sind mit Weichholzfaserplatten abgehängt, darüber Mineralwolle.
- Die Fußböden bestehen aus Hartholzfaserplatten über einer Weichfaserdämmung auf Betonplatte,
- der Fußbodenbelag überwiegend aus mipolam; lokal sind Laminat, Nadelfilzteppich oder Kunststoff-Noppenbelag aufgebracht.
2. Wesentliche Leistungsmerkmale
- Rückbau ober- und unterirdischer Bausubstanz
- Schadstoffsanierung (Asbestzementplatten, Mineralwolledämmungen)
- Mineralwolle ca. 3 to
- Asbestzement ca. 4 to
- Holz (Dachkonstruktionen, Türen, Fensterrahmen (A IV)) ca. 35 to
- Holz (Hartholzfaserplatten (A IV)) ca. 30 to
- Beton/Stahlbeton (Bodenplatten, Fundamente) ca. 200 to
- Eisen/Stahl (Rahmenkonstruktionen) ca. 30 to
- Ausbau eines leeren 10 cbm-HEL-Erdtanks (TÜV-abgenommen)
3. Vom Bieter vorzulegende Nachweise
Eignungsnachweise nach VOB/A 2016 § 6a (3): zur Prüfung der Fachkunde sind weitere folgende Nachweise zwingend vorzulegen:
- Nachweis gem. TRGS 521
- Nachweis gem. TRGS 519
- Nachweis gem. BGR 128/TRGS 524
TVgG NRW
Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) vorzulegen. Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.
Vertragsstrafen:
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
0,2 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.