Regenwassergebühr

Welche Flächen sind anzuschließen?

Die Regenwassergebühr ist für alle Flächen zu entrichten, die in öffentliche Abwasseranlage einleiten, auch wenn das Grundstück auf eine Straße entwässert und das Regenwasser erst dann in die öffentliche Kanalisation gelangt!

Mit Kies, Sand, Schotter, Rasen oder Rasengittersteinen befestigte Flächen, die als stark durchlässig einzuordnen sind, gelten als nicht einleitend und sind bei den Angaben zu den Flächen nicht zu berücksichtigen.

Werden auf dem Grundstück Zisternen ohne einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation genutzt, ist für die daran angeschlossenen Flächen keine Gebühr zu zahlen. Die Nutzung der Zisterne ist genehmigungspflichtig, da die eingeleiteten Wassermengen in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. Regentonnen sind ortsveränderliche Behälter, die nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden. Aufgrund ihrer zumeist geringen Größe wird die Berücksichtigung wegen Bagatelle abgelehnt.

Macht es einen Unterschied, ob mittelbar oder unmittelbar in die öffentliche Abwasseranlage entwässert wird?

Auch ein mittelbarer Anschluss an das Entwässerungsnetz (z. B. Ableitung über den Hof zur Straße und in den Straßenablaufschacht) ist gleichzusetzen mit einem direkten Anschluss.

Mischwasserkanal oder Regenwasserkanal?

Es spielt keine Rolle, an welche Art der öffentlichen Abwasseranlage das Grundstück angeschlossen ist, entscheidend ist die abflusswirksame Fläche.

Kann ich Flächen von der öffentlichen Abwasseranlage abkoppeln?

Nach § 9 der Entwässerungssatzung der Stadt Kamp-Lintfort ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen, sobald Abwasser auf dem Grundstück anfällt (Anschlusszwang). Dieser Anschluss- und Benutzungszwang besteht für alle Grundstücke auch für das Regenwasser wenn die Anschluss-und Benutzungspflicht auch für das Regenwasser ausgesprochen ist.

Schematische Darstellung der Berechnung der Dachflächen für die Regenwassergebühr; nur die Grundfläche wird berücksichtigt.

Dachflächen?

Dachflächen werden ohne Dachüberstände und Dachschrägen erfasst und gehen mit der tatsächlichen Grundfläche in die Gebühr ein.

Spätere Veränderungen?

Änderungsmitteilungen werden berücksichtigt. Jegliche Veränderungen an der befestigten Fläche sind dem Tiefbauamt der Stadt Kamp-Lintfort schriftlich mitzuteilen. Hierzu ist ein maßstäblicher Lageplan mit Darstellung der Flächen vorzulegen.

Falsche Angaben?

Auch nach der Einführung der getrennten Abwassergebühr einschließlich erster Plausibilitätsprüfungen werden über mehrere Jahre fortlaufende Prüfungen erforderlich sein, bis schließlich alle angeschlossenen Flächen überprüft sind. Diese Überprüfungen werden mit Hilfe von Luftbildern und in Einzelfällen auch vor Ort erfolgen.

Weiterführende Informationen

Kontakt & Ansprechpartner

Otte, Jörg
Anschrift: Außenstelle Südstraße, Südstraße 9, 47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 0 28 42 / 912-314
E-Mail: joerg.otte@kamp-lintfort.de