Park- und Halteausnahme für Pflegedienste, Versorgungsunternehmen, karitative Vereinigungen

Wer kann eine Ausnahme beantragen?

Pflegedienste, Versorgungsunternehmen und karitative Vereinigungen (zum Beispiel Deutsches Rotes Kreuz oder Technisches Hilfswerk).

Welche Vergünstigungen bietet die Ausnahme?

Die Ausnahme zum Parken und Halten ermächtigt Sie,

  • im eingeschränkten Haltverbot zu parken oder zu halten.
  • in Bereichen, an denen eine Parkgebühr (Parkuhren und Parkscheinautomaten) zu entrichten ist, gebührenfrei zu halten oder zu parken.
  • Befahren von Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit und zum dortigen kurzzeitigen Parken

Formulare

Kontakt & Ansprechpartner

Felder, Hauke
Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 0 28 42 / 912-354
E-Mail: hauke.felder@kamp-lintfort.de
Schirmer, Daniel
Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 0 28 42 / 912-117
E-Mail: daniel.schirmer@kamp-lintfort.de