Obdachlosenwesen / Obdachlosigkeit
Obdachlosigkeit ist als eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit anzusehen, da bei einer nicht vorhandenen Wohnung/Unterkunft die Rechtsgüter Gesundheit und Leben gefährdet sein könnten. Aus diesem Grund hält die Stadt Kamp-Lintfort wie jede andere Stadt auch zur Unterbringung von Obdachlosen eine Obdachlosenunterkunft vor.
Die Unterbringung erfolgt per ordnungsbehördlicher Einweisungsverfügung.
Zu diesem Aufgabenbereich zählen die Tätigkeiten
- Einweisung in die Obdachlosenunterkunft
- Verwaltung der Obdachlosenunterkunft
- Überwachung der Hausordnung
Kooperation mit dem für die soziale Betreuung der Obdachlosen zuständigen Träger
Kontakt & Ansprechpartner
- Enge, Karl-Heinz
- Anschrift: Außenstelle Friedrichstraße, Friedrichstraße 95, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-264
- E-Mail: karl-heinz.enge@kamp-lintfort.de