Namensänderungen (namensrechtliche Erklärung)

Eheschließende können einen Namen zum Ehenamen erklären. Nach deutschem Recht können sie den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Familiennamen eines der Eheschließenden zum Ehenamen bestimmen. Diese Erklärung ist, so lange die Ehe besteht, unwiderruflich. Eine nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens ist, so lange die Ehe besteht, jederzeit möglich. Die Bestimmung eines Ehenamens kann nur von beiden Ehegatten abgegeben werden. Wirksam wird die Ehenamensbestimmung bei dem deutschen Standesamt, bei welchem die Ehe geschlossen wurde.

Für alle anderen namensrechtlichen Erklärungen (z.B. Namenserteilung, Einbenennung, Wiederannahme Geburtsname, Sortiererklärung Vorname etc.) kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail.

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Wolszczyniak, Heike
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