Mobilfunk / WLAN

WLAN

Die Zukunft der Informationstechnik liegt in der mobilen Kommunikation. Die drahtlose Vernetzung zwischen Computern oder zum Internet mit der Funknetztechnik WLAN (Wireless Local Area Network) ist daher von zunehmender Bedeutung.

In dem Faltblatt des NRW-Umweltministeriums sind die wichtigsten Informationen zur neuen Technik und ihren Einsatzmöglichkeiten für Sie zusammen gestellt.

Mobilfunkmasten

Mit dem Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung vom 21.07.2018 ist die Baugenehmigungsfreiheit von Mobilfunkanlagen bis 10 m Höhe und deren Versorgungseinrichtungen beschlossen worden. Zusätzlich wurde die Landesbauordnung dahingehend geändert, dass dann, wenn die genannten Mobilfunkanlagen und deren Versorgungseinrichtungen bauplanungsrechtlich unzulässig sind, ein schriftlicher Antrag auf Ausnahme oder Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch (BauGB) zu stellen ist, über den die Bauaufsichtsbehörde zu entscheiden hat. Die Errichtung einer Mobilfunkanlage ist in reinen Wohngebieten gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 BauNVO dann bauplanungsrechtlich unzulässig, wenn sie zur Versorgung eines größeren Gebietes als das Gebiet dient, in dem sie aufgestellt wird.

Auf Grundlage dieser Gesetzesänderung haben die Landesregierung, die Mobilfunkbetreiber und die kommunalen Spitzenverbände vereinbart, dass die Mobilfunkbetreiber bei den Kommunen schriftlich eine Auskunft einholen, um welche Art von Baugebieten es sich handelt, und ob eine Ausnahme oder Befreiung erforderlich ist. Wird den Mobilfunkbetreibern die Notwendigkeit einer Ausnahme oder Befreiung gemäß § 31 BauGB für einen konkreten Standort mitgeteilt, müssen die Betreiber diese beantragen und dürfen nur dann eine Anlage errichten, wenn die erforderliche Ausnahme oder Befreiung erteilt worden ist.

Kontakt & Ansprechpartner

Angenendt, Ralf
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