Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wurde durch eine Gesetzänderung zum 01.01.2024 abgeschafft. Bisherige Dokumente der Art "Kinderreisepass" sind gültig bis zum regulären Ablaufdatum bzw. bis sich das Kind unerkennbar verändert hat.

Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abgeschafft wird.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Wir haben noch einen gültigen Kinderreisepass für unser Kind. Wird der jetzt ungültig?

Gültige Kinderreisepässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit, sofern eine Identifizierung des Kindes anhand des gespeicherten Lichtbildes möglich ist. Sie können allerdings nicht mehr verlängert werden.

Welche Dokumente brauche ich jetzt, wenn ich mit meinem Kind verreisen möchte?

Bei Reisen innerhalb der EU genügt meist ein Personalausweis. Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein mehrere Jahre gültiger Reisepass erforderlich.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit für ein Ausweisdokument (Reisepass/Personalausweis)?

Personalausweise und Reisepässe werden in Berlin bei der Bundesdruckerei produziert. Im Bürgerbüro wird lediglich der Antrag hierfür aufgenommen. Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 4 Wochen beim Personalausweis und ca. 6 Wochen beim Reisepass. Beide Ausweisdokumente sind für Personen unter 24 Jahren maximal je 6 Jahre gültig.

Die rechtzeitige Beantragung eines Ausweisdokumentes vor Reisebeginn wird dringend empfohlen. Mit längeren Wartezeiten vor Ferienbeginn ist erfahrungsgemäß zu rechnen.

Welche Unterlagen müssen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten vorgelegt werden?

Informationen zur Vorlage von Unterlagen etc. für die Beantragung der Ausweisdoku mente sind unter den Begriffen "Personalausweis" und "Reisepass" auf der Internetseite der Stadt Kamp-Lintfort hinterlegt.

Formulare

Kontakt & Ansprechpartner

Bürgerbüro
Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 0 28 42 / 912-201, -204 bis -207, -211 und -444
E-Mail: buergerbuero@kamp-lintfort.de