Gewerbemeldestelle

Hinweise zu Gewerbean-, -um-, -abmeldungen

Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings sind die Tätigkeiten der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Wann wird eine Gewerbeanzeige notwendig?

  • Bei Beginn einer gewerblichen Tätigkeit (Gewerbeanmeldung).
  • Bei Veränderung des Gegenstandes des Gewerbebetriebes (zum Beispiel Ausdehnung auf eine andere Warengruppe oder Leistung) oder bei Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde (Gewerbeummeldung).
  • Bei Änderung des Namens des Gewerbetreibenden
  • Bei Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit (Gewerbeabmeldung).

Die Gewerbeanzeigen sind gleichzeitig mit Beginn, Veränderung oder Beendigung zu erstatten.

Wer ist anzeigepflichtig?

Anzeigepflichtig ist bei natürlichen Personen der Gewerbetreibende. Bei Personengesellschaften (zum Beispiel BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (zum Beispiel. GmbH, AG) hat der gesetzliche Vertreter die Anzeige vorzunehmen (zum Beispiel. Geschäftsführer einer GmbH).

Erlaubnispflichten

Für die Ausübung einiger Gewerbe ist die Erteilung einer Erlaubnis notwendig (zum Beispiel: Gaststättengewerbe, Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbe sowie Vermittlung von Immobilien, Darlehen usw.). Bei der Gewerbeanmeldung ist die Erlaubnis vorzulegen.

Der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestattet.

Ob es sich bei der anzumeldenden Tätigkeit um ein Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe handelt, erfragen Sie bitte bei der Kreishandwerkerschaft, Telefon 0 281 / 96 26 20 oder per E-Mail unter info@khwesel.de.

Die Aufzählung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Die Mitarbeiter der Gewerbemeldestelle geben Ihnen vorab gern telefonische Auskunft.

Hinweise zu Auskünften aus dem Gewerberegister

Das Gewerberegister unterliegt grundsätzlich dem Datenschutz, jedoch können öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch Privatpersonen, das ist gebührenpflichtig) auf Antrag bei einem berechtigten Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten. Die Auskünfte enthalten die Grunddaten: Name, Gewerbeart und Betriebsanschrift.

Wirtschafts-Service-Portal NRW WSP-NRW: service.wirtschaft.nrw

Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW soll perspektivisch zu einer umfassenden Dienstleistungsplattform für die Wirtschaft entwickelt werden. Nach der jüngsten Funktionserweiterung können Gewerbe jetzt vollständig digital an-, um- und abgemeldet werden. Weitere Prozesse werden folgen.

STARTERCENTER NRW: www.startercenter.nrw

Damit die ersten Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit gelingen, bieten die STARTERCENTER NRW Existenzgründerinnen und -gründern Starthilfe: Landesweit beraten und informieren sie an 75 Standorten zu Gründung und Firmenentwicklung.

Formulare

Kontakt & Ansprechpartner

Pousen, Marlies
Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 0 28 42 / 912-208
E-Mail: marlies.pousen@kamp-lintfort.de