Gestattung vorübergehender Gaststättenbetriebe
Wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geschäftseröffnung, Sportfest, Straßenfest) durchführen und dabei alkoholische Getränke abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf erteilt wird.
Besondere Anlässe sind immer nur kurzzeitige Ereignisse.
Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen.
Formulare
Kontakt & Ansprechpartner
- Pousen, Marlies
- Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
- Telefon: 0 28 42 / 912-208
- E-Mail: marlies.pousen@kamp-lintfort.de