Fischereischeinerteilung/Verlängerung

Sofern Sie die Fischerei ausüben möchten, benötigen Sie einen Fischereischein.

Den Fischererschein wird für die Dauer von einem oder fünf Jahren ausgestellt.

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein erhalten.

Darüber hinaus werden Jugendfischereischeine ausgestellt.

Einen Jugendfischereischein kann derjenige erhalten, der das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Jugendfischereischein berechtigt allerdings nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

Formulare

Kontakt & Ansprechpartner

Bürgerbüro
Anschrift: Neues Rathaus, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 0 28 42 / 912-201, -204 bis -207, -211 und -444
E-Mail: buergerbuero@kamp-lintfort.de