Baugenehmigung

Wenn Sie ein Haus bauen, umbauen oder an ein Haus anbauen wollen, brauchen Sie für das jeweilige Vorhaben eine Baugenehmigung, denn die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung baulicher Anlagen sind genehmigungspflichtig.

Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen, die in den §§ 62, 63 BauO NRW geregelt sind. Die Vorschriften betreffen bauliche Anlagen geringer Größe und Bedeutung und sehen vor, dass bei solchen Vorhaben die Genehmigungspflicht entfällt.

Keiner Baugenehmigung bedürfen Sie zum Beispiel bei

  • Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten und Feuerstätten (gilt nicht für Verkaufs- und Ausstellungsräume)
  • nichttragenden oder nichtaussteifenden Bauteilen innerhalb baulicher Anlagen (außer an Rettungswegen)
  • Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich
  • nicht überdachten Stellplätzen für Pkw und Motorräder bis zu 100 m²
  • überdachten und nicht überdachten Stellplätzen für Fahrräder bis zu 100 m²
  • Werbeanlagen und Hinweiszeichen bis zu einer Größe von 1 m²
  • Solaranlagen in, an und auf Dach und Außenwandflächen ausgenommen bei Hochhäusern sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestaltung des Gebäudes
  • Außenwandbekleidungen einschließlich Maßnahmen der Wärmedämmung, Bedachung, Austausch von Fenstern und Türen, Verblendungen und Verputz baulicher Anlagen; örtliche Bauvorschriften nach § 89 sind zu beachten

In diesen beispielhaft und nicht abschließend aufgezählten Fällen brauchen Sie keinerlei Antragsunterlagen bei der Stadt einzureichen. Jedoch können Sie nicht davon ausgehen, dass das Vorhaben, nur, weil es genehmigungsfrei ist, damit auch zulässig ist. Sie müssen bei Ihrem Bauvorhaben alle rechtlichen Vorschriften, örtlichen Satzungen, Bebauungsplan, Gestaltungssatzungen oder Nachbarschaftsrecht in die Planung einbeziehen. Außerdem müssen natürlich Brandschutzvorschriften und die notwendigen Abstandsflächen eingehalten werden. Unter Umständen brauchen Sie sogar eine Erlaubnis oder Genehmigung einer anderen Behörde, zum Beispiel, wenn sich Ihr Vorhaben an einer Bundes- oder Landesstraße befindet. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich im Vorfeld einesgeplanten nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens beim Bauordnungsamt der Stadt Kamp-Lintfort über Einzelheiten zu informieren und mit dem Nachbarn Rücksprache zu halten.

Die aktuellen Anträge und Formulare finden Sie auf der Homepage der Architektenkammer.

Formulare

Weiterführende Informationen

Kontakt & Ansprechpartner

Angenendt, Ralf
Anschrift: Außenstelle Südstraße, Südstraße 9, 47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 0 28 42 / 912-307
E-Mail: ralf.angenendt@kamp-lintfort.de
Skottke, Vivien
Anschrift: Außenstelle Südstraße, Südstraße 9, 47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 0 28 42 / 912-147
E-Mail: vivien.skottke@kamp-lintfort.de
Hein, Viktor
Anschrift: Außenstelle Südstraße, Südstraße 9, 47475 Kamp-Lintfort
Telefon: 0 28 42 / 912-309
E-Mail: viktor.hein@kamp-lintfort.de