Apostillen

Grundsätzlich können deutsche Personenstandsurkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind, mit einer Überbeglaubigung (Apostille) versehen werden. Zuständig für alle im Regierungsbezirk Düsseldorf ausgestellten Personenstandsurkunden ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Es wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und die Echtheit des Siegels bestätigt.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf.

Weiterführende Informationen